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Dienstleistungen

Unsere Angebote für Sie.

Energieausweis,
verbrauchsorientiert

ebb meissen steht Ihnen für die Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises nach den Vorgaben des GEG (vormals EnEV) für Wohngebäude gern zur Verfügung. Diese Ausweisart kann bei größeren Gebäuden (ab 5 Wohneinheiten) und bei bereits energetisch ertüchtigten kleineren Gebäuden (Mindestwärmeschutzstandart der WSVO '77) bzw. einem Bauantrag nach dem 1. November 1977 ausgestellt werden.​

Energieausweis,
bedarfsorientiert

Der Energiebedarfsausweis ist bei Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 vorgeschrieben - Ausnahme: Das Gebäude entspricht (mindestens) der WSVO '77, dann darf der Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden.

Beratung zum Einsatz regenerativer Energien

"Die Sonne schickt keine Rechnung!" und "Bäume wachsen nach!"- heißt es. Aber auch Kohle, Erdöl, Erdgas kosten nichts, solange sie ungenutzt in der Erde liegen. Kosten entstehen immer erst im Prozess der Energieumwandlung (= Nutzbarmachung).  
Entscheidend ist natürlich der jeweilige Gesamtaufwand. 
Das hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel von den Kosten für die Errichtung der Anlage oder auch von den laufenden Kosten. 
Und natürlich muss das Heiz- und Energiekonzept zum Haus passen.

HeizungsCheck✓

Ältere Heizungsanlagen bieten ein großes Potenzial zur Energieeinsparung. Deshalb fordert die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unter anderem eine einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage, deren Wärmeerzeuger (Heizkessel, Heiztherme) älter als 15 Jahre ist.

​Im Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen Bericht, der einfach und verständlich Energieeinsparmöglichkeiten aufzeigt. So wird die Kosten-Nutzen-Bilanz beim Heizen transparent.

BrennwertCheck✓

Mit dem BrennwertCheck wird ermittelt, ob und in welchem Umfang eine Heizung tatsächlich im Brennwertbetrieb arbeitet. Es wird geprüft, ob und wie viel des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes tatsächlich zusätzlich kondensiert, um ihm nutzbare Energie zu entziehen. Wie gut also die Brennwertnutzung ist. Die Überprüfung muss daher während der Heizperiode (Oktober - März) erfolgen. Außerdem sollte die Heizung an den Messtagen im Normalbetrieb genutzt werden. Urlaubszeit oder Feiertage sind daher nicht aussagekräftig.

EffizienzCheck✓

Besitzer einer Gasheizung sind seit Herbst 2022 verpflichtet, bis Ende September 2024 einen HeizungsCheck nach § 2 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen" (EnSimiMaV) durchführen und gegebenenfalls optimieren zu lassen.
Im GEG wird dies ab Oktober 2024 (für Gebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten) weitgehend übernommen / fortgeführt. Dann auch für Ölheizungen (sh. "HeizungsCheck").

Energieeinsparberatung,
Vor-Ort-Beratung, iSFP

Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude" (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan - iSFP) trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung, bzw. der gesetzlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz - GEG) bei, zukünftig einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Übrigens, für den iSFP wird ein Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser (mit mindestens drei Wohneinheiten).

Darüber hinaus gibt es bei vielen BAFA-Förderungen einen iSFP-Bonus. Auch die Förderhöchstgrenzen pro Wohneinheit steigen.

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Fördermittelberatung

Eine hohe Anzahl unterschiedlicher Förderprogramme werden von der EU, dem Bund sowie von Ländern und Kommunen zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung des CO2-Ausstoßes angeboten.
So vergibt beispielsweise die KfW zinsgünstige Kredite und Zuschüsse zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnbestand. Hierfür stehen wir Ihnen als Sachverständige (bei der dena gelistete Energie-Effizienz-Experten -EEE↗) gern zur Verfügung.

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Bauberatung

Wird eine Feuerungsanlage neu errichtet oder geändert, muss beispielsweise sichergestellt sein, dass deren Abgase sicher ins Freie abgeführt werden. Gern zeigen wir Ihnen die unterschiedlichsten Lösungen auf, fachlich und neutral.
Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um Fragen der Wärmedämmung und deren bauphysikalischen Beurteilung geht. (U-Wert, Wasserdampf-Diffusion, Wärmebrücken; gebäudediagnostische Untersuchungen).
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Rauchwarnmelder

Ab Mitte 2022 gilt auch in Sachsen eine Rauchwarnmelderpflicht für bestehende und natürlich erst recht für neue Gebäude. (§ 47 Sächsische Bauordnung - SächsBO)Danach müssen Schlafräume (auch Kinderzimmer) und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Frist für die Nachrüstung war der 31.12.2023.

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Brandschutzberatung

Wir bieten Schwachstellenanalyse und Beratung bei Neu-, Um- und Ausbau von Gebäuden an. Zudem die Erstellung von Brandschutzkonzepten für privat und Gewerbe. Auch für die Bedarfsermittlung von Feuerlöscher im gewerblichen Bereich oder der Vorbereitung der Brandverhütungsschau (nach SächsFwVO) stehen wir zur Verfügung. Ebenso für die Prüfung von Brandschutzklappen und –türen nach SächsTechPrüfVO.

4-Pa-Test

Der gleichzeitige Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte - z.B. Kaminofen im Wohnzimmer - und einer Ablufteinrichtung - z.B. Dunstabzugshaube in der Küche - kann in einem geschlossenen Luftverbund zu gefährlichem Unterdruck führen. 
Es besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung. Die leider auch tödlich enden kann.
Und das auch bei geschlossenen Türen!

Mit einem speziellen Druckmessgerät kann der Unterdruckgrenzwert von 4 N/m² (Pa) kontrolliert und dokumentiert werden. Eventuelle (Gegen-)Maßnahmen können so eingeleitet werden.

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